Auf Schalke eG: Vorstand und Aufsichtsrat sind startklar

Voller Vorfreude blicken die Verantwortlichen dem Zeichnungsstart für die Auf Schalke eG am 22. Januar entgegen. Auch Vorstand und Aufsichtsrat der Fördergenossenschaft stehen in den Startlöchern. Die beiden Gremien setzen sich aus insgesamt acht Personen zusammen: Neben dem zweiköpfigen Vorstand bilden sechs Mitglieder den Aufsichtsrat.

Gemeinsam mit Matthias Tillmann, Vorstandsvorsitzender des S04, komplettiert Michael Kalthoff, Vorstand für Finanzen bei der RAG Aktiengesellschaft, das Vorstands-Duo der Auf Schalke eG. Kalthoff ist als gebürtiger Bottroper ein Kind des Ruhrgebiets und bereits seit 2019 Mitglied des RAG-Vorstands, zuvor war er viele Jahre in leitenden Funktionen auch für die RAG-Stiftung tätig.

Die Satzung der Fördergenossenschaft schreibt vor, den Vorstand nach dreijähriger Amtszeit neu zu bestellen: Ein Vorstandsmitglied der eG entsendet der Vorstand des e.V., den zweiten Posten besetzt der Aufsichtsrat der Fördergenossenschaft. Eine Begrenzung, wie häufig ein Vorstandsmitglied bestellt werden kann, gibt es nicht.

Sechsköpfiger Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat dient als Kontrollgremium und besteht aus sechs Personen. Zwei von ihnen wurden aus den Reihen der von der Mitgliederversammlung gewählten Aufsichtsratskandidaten des e.V. entsendet: Sven Kirstein, der gleichzeitig den Vorsitz des eG-Aufsichtsrats innehat, sowie Johannes Struckmeier. Zudem wurden auf der Gründungsversammlung vier weitere Mitglieder gewählt: Holger Brauner, Rolf Haselhorst, Frank Lotze (stellvertretender Vorsitzender) und Günter Althaus.

Zukünftig wird die Generalversammlung die Aufsichtsräte wählen, deren Amtszeit dann jeweils vier Jahre beträgt. Um Stabilität und eine geordnete Wissensweitergabe sicherzustellen, wurden im ersten Schritt die Amtszeiten auf ein, zwei, drei respektive vier Jahre für die „Startformation“ gewählt. Die zwei vom e.V. entsendeten Mitglieder sind so lange Teil des eG-Aufsichtsrats, bis diese Entsendung durch den Aufsichtsrat des e.V. zurückgezogen wird. Dies kann beispielsweise erfolgen, wenn das entsendete Mitglied nicht mehr Teil des e.V.-Aufsichtsrats ist.

Jährliche Generalversammlung

Die Generalversammlung zählt ebenfalls zu den Organen der Fördergenossenschaft. Sie ist das Gremium, in dem die eG-Mitglieder durch den Erwerb von Anteilen ihr Stimmrecht erworben haben, und funktioniert ähnlich der Mitgliederversammlung im e.V. Die Generalversammlung leitet der Vorstand der Fördergenossenschaft. Sie findet einmal jährlich innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahrs statt.

Vorstand und Aufsichtsrat der Fördergenossenschaft sind übrigens ehrenamtlich tätig, erhalten dafür also keine Vergütung.

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